Fragen und Antworten

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung und zum Kommunalen Gesamtplan Verkehr finden Sie unten stehend. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie uns selbstverständlich auch gerne per Telefon (062 869 10 50) oder E-Mail (bauundplanung@kaisten.ch) kontaktieren.

1.  
Worum geht es bei der Nutzungsplanung?

Die Bauzonen- und Kulturlandpläne der ehemals eigenständigen Gemeinden Kaisten und Ittenthal stammen aus den Jahren 1992 bis 1994. Nach der Gemeindefusion im Jahr 2010 wurden die beiden Bau- und Nutzungsordnungen 2014 zu einer gemeinsamen BNO zusammengefasst. Inhaltlich wurde jedoch wenig verändert. In den letzten Jahren haben sich die übergeordneten gesetzlichen Grundlagen massgeblich geändert. Die Gemeinde und ihre Gesellschaft unterliegen ebenfalls einem ständigen Wandel, die Anforderungen an die Raumplanung steigen stetig an. Mit der revidierten Nutzungsplanung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich die Gemeinde Kaisten optimal weiterentwickeln und ihre Standortqualität langfristig und nachhaltig stärken kann.

2.  
Worum geht es beim KGV?

Verkehrslenkende Massnahmen müssen in eine Gesamtplanung eingebunden und abgestimmt sein, damit sie wirken. Der Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) ermöglicht diese Gesamtschau. Er dient zur Darstellung des vorhandenen Verkehrsnetzes und zur Erkennung von Sicherheitsdefiziten und Schwachstellen. Zudem ermöglicht er die Abstimmung der Verkehrskapazitäten mit der Siedlungsentwicklung, damit eine bedarfsorientierte Verkehrsinfrastruktur gewährleistet werden kann. Ein KGV ist in erster Linie für die Behörden direkt verbindlich. In der allgemeinen Nutzungsplanung und in Sondernutzungsplänen können zur Umsetzung der im KGV enthaltenen Massnahmen konkrete grundeigentümerverbindliche Vorgaben gemacht werden, so z.B. die Festlegung eines Fussweges durch ein noch nicht bebautes Areal.

3.  
Wer entscheidet über die Nutzungsplanung?

Der Gemeinderat Kaisten hat für die Erarbeitung der Gesamtrevision Nutzungsplanung eine Begleitkommission mit Vertretern aus dem Gemeinderat, der Baukommission, der Bevölkerung und der Gemeindverwaltung eingesetzt. Mit der fachlichen Bearbeitung und Beratung hat er das Büro PLANAR AG für Raumentwicklung beauftragt. Die Begleitkommission erarbeitet – unter Einbezug der Bevölkerung (Mitwirkung) – den Entwurf der Nutzungsplanung. Die Gemeindeversammlung beschliesst als oberstes Organ die revidierte Nutzungsplanung.

4.  
Wer entscheidet über den KGV?

Da es sich beim KGV um ein nicht grundeigentümerverbindliches Dokument handelt, wird er – anders als die Nutzungsplanung – nicht von der Gemeindeversammlung, sondern vom Gemeinderat beschlossen. Der Kanton genehmigt den KGV, anschliessend ist dieser für die Behörden verbindlich.

5.  
Von welcher Zunahme der Einwohnerzahl wird ausgegangen?

Der Kanton prognostiziert, dass die Bevölkerung von Kaisten bis im Jahr 2040 auf rund 2'940 Einwohner/innen wachsen wird. Gegenüber dem Jahr 2019 wäre dies eine Zunahme von 254 Personen (+ 9%) oder rund 13 Einwohner pro Jahr.

Angesichts der starken Bevölkerungszunahme der letzten drei Jahre (+95 Personen), der bereits angestossenen oder absehbaren Bauprojekte und der bestehenden Nachfrage nach Bauland erwartet die Gemeinde auch in nächster Zeit ein Bevölkerungswachstum, das über dem vom Kanton prognostizierten Wert liegt.

6.  
Wie soll sich Kaisten in den nächsten 15 Jahren entwickeln?

In Kaisten soll die heute bestehende, hohe Lebensqualität erhalten bleiben. Zentral dafür ist die Pflege der schönen, intakten Landschaft, die heute die Ortsteile umgibt und das Kapital von Kaisten darstellt. Die Siedlungsentwicklung soll, statt auf der grünen Wiese, innerhalb der bestehenden Baugebiete stattfinden. Der Gemeinde ist eine hohe Siedlungs- und Freiraumqualität ein grosses Anliegen. Die verbleibenden, grossflächigen Baulandreserven an gut erschlossenen Lagen sollen gesamtheitlich mit einer lagegerechten Nutzungsdichte entwickelt werden. Weiter gilt es, in den Ortskernen von Ittenthal und Kaisten eine Balance zu finden zwischen dem Erhalt der historischen Baustruktur einerseits und einer zeitgemässen Weiterentwicklung im Sinne der heutigen Wohnbedürfnisse andererseits.

Im Räumlichen Entwicklungsleitbild wurden die Ziele für die künftige Entwicklung der Gemeinde Kaisten behördenverbindlich festgelegt.

7.  
Welche Auswirkungen hat die Nutzungsplanung auf mich als Grundeigentümer?

Die Planungsinstrumente der Nutzungsplanung (Bauzonenplan, Kulturlandplan, Spezialplan Hochwasser und Bau- und Nutzungsordnung) sind für alle Grundeigentümer verbindlich. Sie erfüllen die Aufgabe, die von Bund und Kanton festgelegten Ziele der Raumplanung auf Gemeindeebene umzusetzen. Sie verfolgen das Ziel, die Qualitäten der Gemeinde Kaisten als Wohn- und Arbeitsort langfristig und nachhaltig zu stärken. Dazu definieren sie geeignete Zonen und bauliche Vorschriften, Stimmen das Siedlungswachstum mit dem Verkehr ab, schützen die bauliche Identität und verlangen deren sorgfältige Weiterentwicklung, und sie stellen sicher, dass Grün- und Freiräume ökologisch und gestalterisch wertvoll entwickelt werden. Dies funktioniert nur, wenn sowohl für die Behörden als auch für die Grundeigentümerschaft und Gesuchsteller von Planungs- und Bauvorhaben im Sinne der Gleichbehandlung klare Regeln in Form von gesetzlichen Grundlagen gelten.

8.  
Welche Auswirkungen hat der KGV auf mich als Grundeigentümer?

Der KGV ist ein behördenverbindliches Instrument und hat keine direkte Verbindlichkeit für Grundeigentümer. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, im Rahmen von Baugesuchen, Gestaltungsplänen oder Arealüberbauungen Massnahmen im Bereich Verkehr zu verlangen, die sich auf den KGV stützen und damit auch grundeigentümerverbindliche Rechtswirkung entfalten (z.B. die Festlegung eines öffentlichen Fussweges durch ein Areal).

9.  
Welchen Nutzen hat eine revidierte Nutzungsplanung für die Bevölkerung?

Die Nutzungsplanung bringt der Bevölkerung von Kaisten folgenden Nutzen:

  • es entstehen Planungssicherheit und klare Vorgaben für alle Beteiligten (Behörden und Private)
  • die beiden Dorfkerne der Ortsteile Kaisten und Ittenthal werden gestärkt;
  • identitätsstiftende Bauten werden erhalten;
  • die Quartiere behalten ihre eigene Lebensqualität;
  • es werden Möglichkeiten für attraktiven neuen Wohnraum geschaffen;
  • ökologisch wertvolle Naturräume und Naturobjekte sowie strukturreiche Landschaften sind geschützt;
  • die Siedlungs- und Freiraumentwicklung hat mit einer hohen Qualität zu erfolgen;
  • das Angebot für alle Verkehrsteilnehmenden ist ausgeglichen.
10.  
Was passiert mit meiner Stellungnahme nach der Übermittlung?

Ihre Stellungnahme wird vertraulich behandelt und ausschliesslich der Abteilung Bau und Planung der Gemeinde Kaisten zur Bearbeitung zugestellt. Inhaltlich werden die Beiträge im Mitwirkungsbericht behandelt. Damit die Gemeinde die Echtheit der Rückmeldung sicherstellen kann, sind die einzelnen Stellungnahmen nicht anonymisiert. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in den Datenschutzbestimmungen.

11.  
Welche Schritte folgen nach der öffentlichen Mitwirkung?

Die Anträge werden in einem Mitwirkungsbericht zusammengestellt und gemeinsam mit der Begleitkommission geprüft und beantwortet.

Parallel zur Mitwirkung prüfen die kantonalen Behörden die Dokumente der Nutzungsplanung auf ihre Rechtmässigkeit. Zum KGV hat der Kanton bereits Stellung genommen.

Im Anschluss an die Mitwirkung wird der KGV überarbeitet und vom Gemeinderat beschlossen. Die Planungsinstrumente werden überarbeitet, wiederum öffentlich aufgelegt und das Rechtsmittelverfahren (Behandlung von Einwendungen) wird durchgeführt. Die Nutzungsplanung wird dann der Gemeindeversammlung von Kaisten zum Beschluss vorgelegt. Letztlich folgt die Genehmigung durch den Regierungsrat.

Für diesen nächsten Schritte muss mindestens zwei Jahre oder mehr eingerechnet werden.