Das Verfahren der Nutzungsplanung in Kürze

Mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung erfüllt die Gemeinde Kaisten die aktuellen raumplanerischen Vorgaben von Bund und Kanton. Zudem schafft sie Planungssicherheit für die kommenden 15 Jahre. Die Voraussetzungen werden geschaffen, damit sich Kaisten mit all seinen Qualitäten als lebenswerte Gemeinde nachhaltig weiterentwickeln kann.

Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung umfasst insgesamt drei Arbeitsschritte. Zwei von drei Phasen sind bereits abgeschlossen:

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Phase 1 - Räumliches Entwicklungsleitbild

Im Räumlichen Entwicklungsleitbild sind die strategisch wichtigen, räumlichen Ziele der Gemeinde bis in das Jahr 2045 formuliert. Das Leitbild wurde 2019 unter Einbezug der Bevölkerung erarbeitet und vom Gemeinderat beschlossen.

abgeschlossen
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Phase 2 - Entwurf Planungsinstrumente

Der Entwurf der Planungsinstrumente umfasst die Überarbeitung des Bauzonen- und des Kulturlandplans sowie der Bau- und Nutzungsordnung. Die Ziele aus dem Leitbild werden in den Instrumenten grundeigentümerverbindlich umgesetzt. Im orientierenden Planungsbericht werden die beabsichtigten Änderungen erläutert und die vorgenommenen Interessensabwägungen darlegt.

Parallel zum Entwicklungsleitbild und den Planungsinstrumenten wurde der Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) erarbeitet.

abgeschlossen
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Phase 3 - Mitwirkung und Rechtsverfahren

Vom 14. September bis am 31. Oktober 2020 fand die öffentliche Mitwirkung zu den Planungsinstrumenten und zum KGV aus der Phase 2 statt. Parallel dazu prüften die kantonalen Behörden die Dokumente der Nutzungsplanung auf ihre Rechtmässigkeit.

Im Anschluss an die Mitwirkung wurden die Planungsinstrumente überarbeitet und dem Kanton zur abschliessenden Vorprüfung eingereicht. Nach vorliegen des abschliessenden Vorprüfungsberichts und wurde die Planung wird vom 30. Januar bis 28. Februar 2023 öffentlich aufgelegt. Danach wurden die eingegangenen Einwendungen behandelt. Nun wird die revidierte Nutzungsplanung der Gemeindeversammlung von Kaisten am 14. Juni 2024 zum Beschluss vorgelegt. Letztlich folgt die Genehmigung durch den Regierungsrat.

Der KGV unterliegt einem separaten Verfahren: nach einer vorläufigen Beurteilung durch den Kanton konnte die Bevölkerung zum Entwurf mitwirken. Der KGV wurde inzwischen vom Gemeinderat beschlossen und vom Kanton genehmigt. 
 

in Durchführung