Bestandteile der Nutzungsplanung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Instrumente der Nutzungsplanung.

Unterlagen mit Genehmigungsinhalt

Bauzonenplan

Der Bauzonenplan ist ein grundeigentümerverbindliches Planungsinstrument, in welchem die zulässige Nutzung innerhalb des Siedlungsgebiets definiert ist.

Kulturlandplan

Im Kulturlandplan werden die zulässigen Nutzungen ausserhalb des Siedlungsgebiets und der Schutz von Natur und Landschaft grundeigentümerverbindlich festgelegt.

Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

In der Bau- und Nutzungsordnung werden die allgemeinen Vorschriften zum Planen und Bauen für alle Zonen aufgeführt. Die Zonenvorschriften umfassen Bestimmungen zur zulässigen Nutzung, zu den Baumassen, enthalten Schutzvorschriften und weitere Bestimmungen. In einer synoptischen Darstellung wird der Entwurf der neuen Vorschriften dem bisherigen Reglement gegenübergestellt. Damit sind Änderungen einfach erkennbar.

Spezialplan Hochwasser

Um die Hochwassersicherheit zu gewährleisten, sind Kanton und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, Gefahrenkarten und Vorschriften zu erlassen. Weil die Gemeinde Kaisten kürzlich Hochwasserschutzbauten erstellt hat, konnten die bis heute geltenden Hochwasserzonen deutlich reduziert werden. Bisher war die Gefahrenkarte im Anhang der BNO aufgeführt, neu gibt es dafür den separaten Spezialplan Hochwasser. In der BNO ist festgelegt, was in den Gefahrenzonen zu berücksichtigen ist.

Orientierende Unterlagen

Planungsbericht

Der Planungsbericht umschreibt die einzelnen Instrumente der Nutzungsplanung und zeigt die Zusammenhänge der Aspekte Siedlung, Landschaft und Verkehr auf.

Änderungsplan

Die Änderungspläne "Bauzonen" und "Kulturland" zeigt auf, welche Anpassungen gegenüber den heute gültigen Nutzungsplänen vorgenommen wurden.

Räumliches Entwicklungsleitbild – Vision 2045+

Das Räumliche Entwicklungsleitbild wurde 2019 als Grundlage für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung und unter Einbezug der Bevölkerung erarbeitet und gibt die anzustrebende räumliche Entwicklung vor.

Landschaftsinventar

Im Landschaftsinventar werden die Natur- und Landschaftsobjekte von Kaisten erfasst. Es dient dem Schutz des ökologischen Haushalts und der seltenen, wertvollen Pflanzenarten sowie der für Tiere und Pflanzen wichtigen Vernetzung von Grünräumen.

Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)

Der Kommunale Gesamtplan Verkehr ist ebenfalls eine wichtige Grundlage für die Nutzungsplanung. Der Bericht umschreibt die Analyse der Verkehrssituation, leitet daraus Ziele ab und definiert Massnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen. Im Defizitplan sind die festgestellten Schwachstellen in den Verkehrsnetzen bezeichnet. Für alle Verkehrsträger - Öffentlicher Verkehr, Motorisierter Individualverkehr, Radverkehr und Fussverkehr - zeigt jeweils ein separater Teilplan das bestehende Verkehrsnetz und die geplanten Massnahmen auf.

Der KGV unterliegt einem separaten Verfahren und ist nicht Bestandteil der Nutzungsplanung. Er wurde jedoch gemeinsam mit den Entwürfen der Planungsinstrumente der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet.

Aufhebung Sondernutzungspläne

Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurden die rechtskräftigen Sondernutzungspläne auf eine mögliche Aufhebung überprüft. Sind diese vollständig baulich umgesetzt und die enthaltenen Regelungen (Baulinien, Strassenabstände usw.) durch allgemein geltendes Recht abgedeckt, werden diese im Rahmen des ordentlichen Verfahrens aufgehoben. Das Verfahren für eine Aufhebung ist das Gleiche wie das Verfahren für die Erstellung eines Sondernutzungsplanes, es wird parallel zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung durchgeführt.